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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Sponsorenbereich der Internetseite zeno.org der Zenodot Verlagsgesellschaft mbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Zenodot Verlagsgesellschaft mbH – nachfolgend Zenodot genannt – als Betreiber der Internetseiten unter zeno.org und den Kunden, die Text und/oder Links auf diesen Seiten schalten wollen – nachfolgend „Sponsoren“ genannt –, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende AGB des Sponsors finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Zenodot keine Anwendung.

2. Vertragliche Grundlagen

Voraussetzung für die Schaltung von Text und/oder Links – nachfolgend „Graffiti“ genannt – im Zusammenhang mit einem Suchergebnis ist die Registrierung des Sponsors und das Vorhandensein eines Guthabens auf dem Sponsorenkonto. Für die Registrierung ist die Einzahlung eines Startguthabens von mindestens 10,00 € erforderlich. Mit der Registrierung erklärt sich der Nutzer einverstanden, dass die von ihm eingegebenen Daten durch Zenodot oder ein von Zenodot beauftragtes Unternehmen auf Plausibilität geprüft werden.

Der Vertrag zwischen Zenodot und dem Sponsor über die Schaltung eines Graffito kommt zustande, indem der Kunde, nachdem er sich registriert oder eingeloggt und einen Text eingegeben hat, die Schaltung durch Mausclick bestätigt.

Ein Widerruf ist nicht möglich, da der Sponsor im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Leistung selbst abruft und das Widerrufsrecht somit gemäß § 312d ABs. 2 Nr. 3 BGB mit sofortiger Wirkung erlischt. Die Schaltung des Graffito entspricht insoweit dem selbständigen Download von Inhalten von einer Internetseite.

3. Inhalt des Graffito

Der Sponsor gibt den Text seines Graffito selbst ein. Zenodot nimmt keine Überprüfung auf Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit vor. Solange das Graffito geschaltet ist, kann es vom Sponsor jederzeit geändert oder gelöscht werden.

Graffiti können grundsätzlich jeden beliebigen Inhalt haben. Politische Äußerungen sind ausgeschlossen. Hinweise und Links auf Internetseiten sind gestattet, soweit es sich um eigene Seiten des Sponsors handelt. Hinweise und Links auf Fremdseiten sind nicht gestattet.

Der Sponsor stellt Zenodot von der Inanspruchnahme durch Dritte wegen einer Rechtsverletzung durch die Schaltung des Graffito frei. Insbesondere steht der Sponsor dafür ein, dass das Graffito nicht die Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte Dritter oder das Wettbewerbsrecht verletzt und keine pornografischen, ehrverletzenden oder in sonstiger Weise verunglimpfenden Äußerungen enthält.

Zenodot behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten und das Graffito sofort zu löschen, wenn es rechtsverletzende oder politische Äußerungen enthält.

4. Buchungszeitraum, Preis und höheres Gebot

Der Buchungszeitraum beträgt grundsätzlich 24 Stunden. Die Schaltung des Graffito für das im Gebot des Sponsors genannte Suchergebnis (Platzierung) erfolgt zu dem Angebotspreis des Sponsors, sofern dieser über dem bisherigen Gebot liegt (Höchstgebot). Das Mindestgebot für die erstmalige Schaltung eines Graffitis für eine bestimmte Platzierung beträgt 1 €.

Die Schaltung steht unter dem Vorbehalt eines höheren Gebots. Sobald ein höheres Gebot für die betreffende Plazierung eingegangen und der Preis vom Höchstbietenden bezahlt ist, wird das Graffito des Höchstbietenden eingeblendet. Der Überbotene enthält eine Gutschrift für den nicht in Anspruch genommenen Anteil des Buchungszeitraums von 24 Stunden. Gleiches gilt im Fall der Löschung des Graffito durch den Sponsor selbst.

Sofern nach Ablauf des Buchungszeitraums kein höheres Gebot eingeht, bleibt das Graffito geschaltet. Der Preis für die Platzierung sinkt dann pro Tag um 1%, bis 0,01 € erreicht ist.

5. Verfügbarkeit

Die zur Ansicht bereit gestellten Inhalte nebst den Graffiti sind in der Regel 24 Stunden am Tag verfügbar. Zenodot behält sich vor, aus technischen Gründen – z.B. wegen Wartungsarbeiten – den Betrieb vorübergehend auszusetzen oder die Betriebszeiten einzuschränken. Zenodot haftet nicht für Betriebsunterbrechungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs, z.B. bei Stromausfällen, Netzwerküberlastungen oder sonstigen Störungen der Internet-Verbindung.

6. Nutzerkennung und Passwort

Der Sponsor ist für die Verwahrung und sichere Nutzung seiner Nutzerkennung und seines Passworts selbst verantwortlich. Zenodot haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch Verlust oder Missbrauch von Benutzerkennung oder Passwort entstehen.

7. Allgemeine Haftung

Im Übrigen haftet Zenodot nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die bei vergleichbaren Geschäften typischen Schäden sowie auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt, es sei denn, der Schaden ist von einem gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Für Mangelfolgeschäden haftet Zenodot nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.

8. Datenschutz

Der Sponsor stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten sowie seiner Kreditdaten zum Zweck der Ausführung von Bestellungen und der Verwaltung seines Sponsorenkontos ausdrücklich zu. Die Registrierungsdaten dürfen auch über den ersten Bestellvorgang hinaus gespeichert werden, um weitere Bestellungen zu erleichtern, es sei denn, der Kunde widerspricht der Speicherung ausdrücklich. Im Falle des Widerspruchs ist Zenodot nicht in der Lage, das Sponsorenkonto weiterzuführen. In diesem Fall werden die aktuellen Graffiti des Sponsors gelöscht und der Sponsor enthält eine Gutschrift für die nicht in Anspruch genommenen Buchungszeiten. Zenodot darf die Kundendaten an Dritte übermitteln, soweit dies zur Plausibilitätsprüfung oder zum Zahlungseinzug erforderlich ist. Im Übrigen sichert Zenodot zu, dass die Kundendaten vertraulich behandelt und nicht weitergegeben werden.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Berlin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für das Vertragsverhältnis und die sich daraus ergebenden Ansprüche findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Übereinkommens für Verträge über den internationalen Warenkauf und vergleichbare internationale Regelungen sind ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Sponsor die Kaufmannseigenschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches hat.