Freigebigkeit

[677] Freigebigkeit, die thätige Neigung, Anderen durch Geschenke Freude zu machen; sie gründet sich bes. auf das eigene Vergnügen, welches die Spendung dem Geber macht; wogegen Wohlthätigkeit das Bedürftigste zunächst beachtet u. Mildthätigkeit reichlich u. oft an Dürftige spendet u. aus reiner Quelle eines edlen Mitgefühls fremde Leiden zu lindern bemüht ist.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 677.
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