Bischofsstab [1]

[824] Bischofsstab, 1) Krummstab, Pedum episcopale). Stab, den die Bischöfe (s. Bischof 1) I. D) b) u. Äbte tragen; 2) (Her.), oben gekrümmter Stab, bei den Wappen geistlicher Fürsten mit dem Schwerte (dem Zeichen der weltlichen Gerichtsbarkeit) über einander, hinter den Schild gestellt. Geborene Fürsten sollen den Stab zur Linken stellen; bei den Erzbischöfen soll er eigentlich einwärts u. bei den Bischofen auswärts gekehrt sein. Prälaten, die nicht Landesfürsten sind, haben den B. allein, oft 2 über einander, oft einen aufwärts gestellt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 824.
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